Frenotomie mit dem CO2 Laser

Um eine Lippen- und Zungenband Behandlung auf modernstem Stand anbieten zu können, kommt in unserer Praxis während der Behandlung  ein supergepulster CO2 Laser zum Einsatz, der wenig Betäubung notwendig macht und schmerzreduzierte Eingriffe ermöglicht. Die Zungenbandzentren nutzen dieses Gerät, um das Lippen- und/oder Zungenband schonend, sorgfältig und schmerzarm zu trennen.

Säuglinge, Babys und Kleinkinder

Das Kind wird gepuckt. Aus Laserschutzgründen werden die Augen mit selbstklebende Laserschutzpads geschützt. Danach erfolgt die lokale Anästhesie mit einem betäubenden Gel. Nach einer kurzen Einwirkzeit wird der Kopf stabilisiert und das Band mit dem CO2 Laser in 4-6 Sekunden getrennt.

Das Kind verspürt während der Trennung einen Druck, vergleichbar mit einem Zwicken der Haut. Direkt nach der Trennung ist das Kind aufgrund der Laserwirkung für 3-4 Stunden schmerzfrei.

Das Kind wird nach der Trennung aufgeregt sein. Die Eltern beruhigen das Kind. Direkt nach der Trennung darf gestillt oder getrunken werden.

Vorteile des supergepulsten CO2 Laser

Laser ist nicht gleich Laser. Diese Aufzählung gilt deshalb ausdrücklich NICHT für Laser mit anderen Wellenlängen.

Die Wellenlänge und Pulsierung ist neben der Ausbildung und dem Können des Operateurs entscheidend:

  • Kurze Behandlungszeit Zungenband 3-5 Sekunden Lippenband 5-10Sekunden
  • Niedrige Temperatur von 90 Grad im Gewebe
  • „Verschweißt“ Nervenendigungen und Gefäße
  • Kein oder sehr geringes Blutungsrisiko
  • Dadurch gute OP Übersicht
  • Wundfläche ist desinfiziert, versiegelt und schmerzarm
  • Schmerzfreiheit nach der Trennung für 3-4 Stunden
  • Versiegelte Wundoberfläche erleichtert das aktive Wundmanagement zur gesteuerten Wundheilung
  • Myofibroblasten und Narbenbildung reduziert
  • Reattachment Risiko reduziert
  • Hygienevorteil durch kontaktfreie Therapie
  • Präzision von 0,1 mm
  • Minimalinvasiv da Abtrag Zellschicht für Zellschicht
  • Über- oder Untertherapie wird verhindert

Nahezu keine Nebenwirkungen

Chirurgische Eingriffe können mithilfe des Laserstrahls schonend und nahezu ohne Blutungen und Narbenbildung durchgeführt werden. Da es sich bei der Laserstrahlung lediglich um stark gebündeltes Licht handelt, besteht dabei auch kein Gesundheitsrisiko für den Patienten. Weitere Vorteile sind die positive Auswirkung des Lasers auf das lokale Immunsystem und den Zellstoffwechsel sowie die Förderung der Produktion körpereigener Substanzen. Die Ausschüttung des Glückshormons Endorphin sorgt so für weniger Schmerzen im Zuge der Therapie.

Zahlt die Krankenkasse?

Die Kosten für die Anwendung eines Lasers werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ihre Höhe ist abhängig von Art und Dauer der Behandlung und wird Ihnen vom Zahnarzt privat in Rechnung gestellt, da er die Investitionskosten bei der Anschaffung eines Lasergeräts selbst tragen muss. Wir informieren Sie gerne ausführlich über alle Einzelheiten und die breite Palette an Anwendungsgebieten der Laserbehandlung.